Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
vom 1. Januar 2012 an erstreckt sich der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr vom östlichen Ruhrgebiet bis zum Niederrhein. Die bislang schon ähnlichen Tarife von VRR und VGN werden zusammengeführt. Der Gesamtverbundraum wird in fünf Preisstufen gegliedert und durch den Wegfall der komplexen Übergangstarife inkl. des hier parallel bestehenden NRW-Tarifs zwischen beiden Verbundräumen deutlich klarer strukturiert.
Mit den folgenden Seiten möchten wir Sie über die wichtigsten Regelungen im Tarif des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr informieren. Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort oder informieren Sie sich online unter www.vrr.de. In unseren Kunden- und VerkaufsCentern steht Ihnen auch die Kundeninformation "Tickets und Tarife" u.a. mit einer Preisstufenmatrix sowie einer Darstellung der Geltungsbereiche für ZeitTickets zu Verfügung.
Die Tickets und ihre Vorteile
Im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr gilt Ihr Ticket für Fahrten in allen Bussen, Straßen- und Stadtbahnen, S-Bahnen, der H-Bahn in Dortmund, der Wuppertaler Schwebebahn, dem SkyTrain im Düsseldorfer Flughafen und zuschlagfreien Zügen der DB. Sie können beliebig oft umsteigen. Der jeweilige Geltungsbereich und die Geltungsdauer richten sich nach der Ticketart und der von Ihnen gelösten Preisstufe: A, B, C, D, E oder Kurzstrecke. Mit Kurzstrecken- Tickets ist Umsteigen zwischen dem ÖPNV (Straßen-, Stadtbahnen und Bussen) und dem SPNV (Eisenbahnen) nicht gestattet.
Die Preisstufen
Grundlage der Preisberechnung im Verbundraum sind die Tarifgebiete, Waben und Kurzstrecken. Ein Tarifgebiet umfasst in der Regel eine Stadt oder mehrere kleine Städte/Gemeinden. Jedes Tarifgebiet setzt sich aus einer oder mehreren Waben zusammen.
Mit 5 Preisstufen von der Stadt bis zum Verbund
Preisstufe A
Die Preisstufe A gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebiets bzw. in den Städten Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal, die aus jeweils zwei Tarifgebieten bestehen, in der ganzen Stadt. Auch bei Fahrten in zwei benachbarten Waben unterschiedlicher Tarifgebiete gilt Preisstufe A. Die möglichen 2-Waben-Beziehungen finden Sie an Ihrer Haltestelle.
Für die Zeittickets gibt es eine kleine Ausnahme. Hier gelten innerhalb der Preisstufe A zwei unterschiedliche Preisniveaus, die sich an der Leistung vor Ort orientieren:
Preisstufe A1: Normalpreis in den kleineren Städten und Gemeinden
Preisstufe A2: Leicht höherer Preis in 17 größeren Städten mit einer besonders hohen Qualität des Nahverkehrsangebots (dichte Takte, schnelle Stadtbahn- Verbindungen, NE-Linien etc.)
Wird bei einer 2-Waben-Beziehung eine Wabe mit dem Preisniveau A2 befahren gilt die Preisstufe A2!
Preisstufe B
Bei den Zeittickets können Sie ein Zentraltarifgebiet wählen, dem ein festgelegter Geltungsbereich in der Preisstufe B zugeordnet ist. Für den Bartarif können Sie kein Zentraltarifgebiet wählen. Benutzen Sie bitte die Preisstufenmatrix.
Ein Tipp: Das gewählte Zentraltarifgebiet muss nicht unbedingt Ihr Ein- oder Ausstiegstarifgebiet sein. Lassen Sie sich in einem KundenCenter beraten.
Die Preisstufe C
Die Preisstufe C umfasst zwei Geltungsbereiche der Preisstufe B, deren Zentraltarifgebiete direkt nebeneinander liegen. Auf eine einfache Faustformel gebracht bedeutet das:
B + B (benachbart) = C.
Auch bei der Preisstufe C können alle Zeitkarteninhaber ihre beiden Zentraltarifgebiete nach Bedarf wählen. Entscheidet man sich beispielsweise für die beiden benachbarten Tarifgebiete 35 (Essen Mitte/Nord) und 34 (Mülheim/Ruhr), so gilt das Ticket der Preisstufe C in der Regel in allen Tarifgebieten, die an einen dieser "Kerne" angrenzen. Die Wahl von zwei Zentraltarifgebieten, die nicht unmittelbar nebeneinander liegen, ist nicht möglich.
Preisstufe D
Für Fahrten über die Preisstufe C hinaus gilt in der Regel die Preisstufe D. Diese ist in zwei Regionen aufgeteilt.
Die Region Nord gilt in allen Tarifgebieten der früheren Verkehrsgemeinschaft Niederrhein sowie in allen angrenzenden VRR-Tarifgebieten. Die Region Süd gilt in allen Tarifgebieten des früheren VRR sowie in allen angrenzenden Tarifgebieten der früheren Verkehrsgemeinschaft Niederrhein.
Preisstufe E
Die Tickets der Preisstufe E gelten im ganzen Verbundraum.
Fahrten über den VRR-Verbundraum hinaus
Der VRR hat mit den benachbarten Verkehrsverbünden spezielle Kragentarife vereinbart, um preisgünstige Fahrten zu Zielen außerhalb des VRR-Verbundraums zu ermöglichen. Darüber hinaus gibt es noch den günstigen NRW-Tarif.
Gültigkeit von Barfahrausweisen
Die jeweilige Gültigkeitsdauer gilt immer im angegebenen Gültigkeitsbereich und gilt nicht für TagesTickets und GruppenTickets.
| Gültigkeitsdauer Kurzstrecke: | 30 Minuten ab Entwertung |
| Gültigkeitsdauer Preisstufe A: | 90 Minuten ab Entwertung |
| Gültigkeitsdauer Preisstufe B: | 120 Minuten ab Entwertung |
| Gültigkeitsdauer Preisstufe C: | 180 Minuten ab Entwertung |
| Gültigkeitsdauer Preisstufe D: | 240 Minuten ab Entwertung |
| Gültigkeitsdauer Preisstufe E: | 300 Minuten ab Entwertung |
Preisstufenübersicht aus Gocher Sicht


