- Preise der VGN für Fahrten mit Bus & Bahn in den Kreisen Wesel und Kleve
- Preise für Fahrten mit dem Bus zwischen VGN und VRR
- Preise für Fahrten mit dem Anruf-Sammeltaxi
- Kinder
- Schwerbehinderte
- Anerkennungstarif zwischen VGN und niederländischen Verkehrsunternehmen
der VGN für Fahrten mit Bus & Bahn in den Kreisen Wesel und Kleve

für Fahrten mit dem Bus zwischen VGN und VRR
Für Bus- und Bahnfahrten innerhalb des Verkehrsgebietes der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN), den Kreisen Wesel und Kleve, gilt der VGN-Tarif.
Sind Sie zwischen den Verkehrsgebieten von VGN und dem benachbarten Verkehrsverbund-Rhein-Ruhr (VRR) unterwegs, gilt der VGN/VRR-Übergangstarif (VRR-Preisstufen A und B). Der durch die DB Regionalbahn Rhein-Ruhr betriebene Schienenpersonennahverkehr ist noch nicht in den Übergangstarif einbezogen.

für Fahrten mit dem Anruf-Sammeltaxi
Für Fahrten mit dem Anruf-Sammeltaxi gelten folgende besondere Preise:
Fahrten innerhalb eines Tarifgebiets (voller Preis) 3,50 € / (ermäßigter Preis) 2,00 €
Fahrten in zwei Tarifgebieten (voller Preis) 4,70 € / (ermäßigter Preis) 3,80 €

Die Verkehrsgemeinschaft Niederrhein, (VGN) der auch der Stadtbus Goch angehört, bietet eine Reihe von Preisvorteilen speziell für Fahrgäste unter 15 Jahren.
Kinder unter 6 Jahren fahren grundsätzlich kostenlos, müssen jedoch zu ihrer Sicherheit begleitet werden. Der Begleiter muß mindestens 6 Jahre alt sein und benötigt einen gültigen Fahrausweis. Kinderwagen werden gratis befördert.
Kinder von 6 - 15 Jahren fahren zum günstigen Kindertarif. Die entsprechenden Fahrpreise können der Preisübersicht entnommen werden.
Für einen Kinderausflug lohnt sich oft auch ein Tagesticket mit dem bis zu fünf Personen (ohne Altersbeschränkung) gleichzeitig fahren können.
in Bussen und Bahnen
Schwerbehinderte können alle Busse und Bahnen der öffentlichen Verkehrsunternehmen sowie die zuschlagsfreien Züge der Deutschen Bahn AG innerhalb des Verbundraums unabhängig von Wohnort, Entfernung und Häufigkeit der Fahrten kostenlos benutzen.
Voraussetzung hierfür ist ein amtlicher Schwerbehindertenausweis und das dazu gehörige Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Diese Wertmarken sind nicht über die Verkehrsgemeinschaft Niederrhein sondern ausschließlich beim Versorgungsamt erhältlich. Sie werden für 6 bzw. 12 Monate (30,- € bzw. 60.- €, ggf. auch kostenlos) abgegeben.
Für nähere Informationen zur Anspruchsberechtigung und ihrem Umfang sollten Sie sich an ein Versorgungsamt wenden. Auskünfte zu den Verkehrsbestimmungen, die Schwerstbehinderte betreffen, geben u. a. die Beratungs- und Verkaufsstellen der VGN und ihrer Verkehrsunternehmen sowie die Reisezentren der Deutschen Bahn AG.
zwischen VGN und niederländischen Verkehrsunternehmen
Unterwegs zwischen Niederrhein und Niederlande. Im Raum Kleve/Nimwegen/Emmerich/Doetinchen arbeitet die VGN mit den niederländischen Verkehrsunternehmen eng zusammen. Mit einem VGN-Fahrausweis der Preisstufen 1 und 2 können die Fahrgäste problemlos, ohne ein neues Ticket lösen zu müssen, in die niederländischen Busse umsteigen. Umgekehrt funktioniert das natürlich auch, das heißt der niederländische Fahrausweis gilt auch in den Bussen der VGN.
In diesen Orten gilt der Anerkennungstarif * :
Kleve, Kranenburg, Bedburg-Hau, Goch, Rees, Emmerich, Elsepass, Bemmel, Doetinchen,
S-Herrenberg, Braamt, Nimwegen, Malden, Heilige Landstichting, Dukenburg/ Lindenholt, Beek, Molenhoek, Groesbeek, Heumen, Niederasselt, Weurt/ Beuningen, Lent, Oosterhout und Wijchen.
* gilt nicht in Zügen


